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   VG Berlin, 24.11.2015 - 19 L 302.15   

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https://dejure.org/2015,38447
VG Berlin, 24.11.2015 - 19 L 302.15 (https://dejure.org/2015,38447)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2015 - 19 L 302.15 (https://dejure.org/2015,38447)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2015 - 19 L 302.15 (https://dejure.org/2015,38447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 16 Abs 1 AufenthG, § 16 Abs 4 AufenthG, § 18 Abs 2 AufenthG
    Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthalts zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgrund zu später Antragsstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 30.09.2014 - 30 L 246.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufforderung zur Ausreise und Androhung der

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 19 L 302.15
    Die Buchung eines Termins bei der Ausländerbehörde über die Online-Terminvereinbarung stellt keine Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels dar (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom Beschluss vom 30. September 2014 - VG 30 L 246.14 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2012 - OVG 2 S 31.12/OVG 2 M 26.12 -).
  • VGH Bayern, 06.02.2008 - 19 CE 07.3454

    Vorläufiger Rechtsschutz; Akteneinsicht (Rechtsschutzbedürfnis entfallen);

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 19 L 302.15
    Ein solcher dringender persönlicher Grund kann beispielsweise im Fall einer im Bundesgebiet begonnenen und bereits fortgeschrittenen Ausbildung und vergleichbaren Lebenssachverhalten anzunehmen sein (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 19 CE 07.3454 -, juris).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Der erwähnte, bei Terminbuchung erteilte Hinweis enthält der Sache nach die Zusicherung, die Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzuordnen, sofern im rechtzeitig reservierten Vorsprachetermin ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird (siehe auch VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - 19 L 302.15 - juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 34/21

    Aufenthaltserlaubnis: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das erwähnte Schreiben der Antragsgegnerin vom April 2019 mit der Terminbestätigung für den 9. Juli 2019 enthält der Sache nach die Zusicherung, die Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzuordnen, sofern im Vorsprachetermin ein Antrag auf Verlängerung/Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wird (vgl. zur Online-Terminbuchung BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23/18 -, BVerwGE 166, 219-232, Rn. 28; VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - 19 L 302.15 - juris Rn. 20).
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